I. Anbieterinformation
EU CAR PORTAL B. V.
Bergerweg 43
NL 6063 BP
Vlodrop
(Nederland)
Phone:
0031-475-400471
Fax:
0031-475-400278
Informationen:
0031-475-403255
Ust.-ID: NL 8140 43641 B01
KvK.-Nr.: 12055756
www.auto-outletcenter.eu
service@euro-car-portal.de
Verantwortlich: Klaus Grabe
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II. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei
Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer
vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der
Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des
näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen
schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch
verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung
nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
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III. Preise
Alle Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl.
Mehrwertsteuer. Der angegebene Preis der Fahrzeuge ist der Endpreis für das
Fahrzeug bei Selbstabholung. Die Kosten für eine Anlieferung entnehmen Sie bitte
unserer Website. Details werden in dem separaten Menüpunkt Anlieferung
bekannt gegeben. Bei einer Auslieferung in das Ausland können zusätzlich zu den
Versandkosten Zollgebühren anfallen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der
Bestellung für einen Zeitraum von 4 Wochen, danach gehen Preiserhöhungen des
Herstellers im Bestellland zu Lasten des Käufers. Eine Änderung des
Mehrwertsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur
entsprechenden Preisanpassung.
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IV. Zahlung
1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann nur per
Überweisung, in bar oder mit LZB-Scheck vorgenommen werden. Der Kfz-Brief kann
dem Käufer zum Zweck der Zulassung vor Abholung des Fahrzeuges übergeben werden.
Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung vom Käufer
geleistet. Schecks werden nur Zahlungshalber, nicht Erfüllungsstatt angenommen.
Bei Scheckzahlung gilt als Erfüllung der unwiderrufliche Geldeingang auf dem
Konto des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug
Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu berechnen.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn
die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel
vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf
Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
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V. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich und schriftlich
anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Soweit auf den
Bestellseiten nichts anderes angegeben ist, gilt eine Regellieferzeit von 90
Tagen. Bei Lieferverzögerungen wird der Käufer umgehend informiert. Über die
Kosten der Anlieferung informiert Abschnitt III.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen oder
eines verbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen oder verbindlichen
Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Die Aufforderung hat
schriftlich zu erfolgen. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in
Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt
sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des
vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem
Verkäufer nach Ablauf der 6WochenFrist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des
vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in
Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den
vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht,
wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses
Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände
bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
4. Konstruktions oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie
Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der
Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter
Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des
bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus
keine Rechte hergeleitet werden.
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VI. Abnahme / Rücknahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 7 Tagen ab
Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der
Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage
ab Zugang der Bereitstellungsanzeige - auch durch Zahlungsunpünktlichkeit - im
Rückstand, so kann der Verkäufer Schadenersatz statt einer Leistung verlangen
und über den Kaufgegenstand frei verfügen.
3. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des
Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
4. Nimmt der Verkäufer das Fahrzeug auf Wunsch des Käufers zurück, so ist er
berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer eine Abnutzungspauschale von 0,55 €
in Abzug zu bringen.
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VII. Gewährleistung / Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
sowie bei gewerblich genutzten Nutzfahrzeugen. Bei arglistigem Verschweigen von
Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben
weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Im Fall einer von der Bestellung abweichenden Lieferung, z. B. durch
fehlendes Zubehör, wird dem Kunden der Preis der Bestellung vom Kaufpreis
nachgelassen. Im Fall einer fehlenden Serienausstattung wird der Preis eines
Extras eines vergleichbaren Modells rückerstattet.
3. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
- Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei
anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes
anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den
Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist
dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige
auszuhändigen.
- Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich
der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes
nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes
anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
- Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
- Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum
Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund
des Kaufvertrages geltend machen.
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden
Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
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VIII. Rückgaberecht
nach Fernabsatzgesetz bei Kaufverträgen, die nicht vor Ort abgeschlossen
werden, hat der Käufer ein Rückgaberecht. Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt
der Bestellung kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Angabe von
Gründen ist nicht erforderlich. Das Rückgaberecht wird durch Rücknahmeverlangen
ausgeübt. Das Rücknahmeverlangen muss per Fax oder Brief erfolgen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rücksendung erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Verkäufers. Der Kaufvertrag wird aufgelöst und bereits
geleistete Zahlungen werden zurückgezahlt. Dies gilt nicht für bereits erbrachte
Dienstleistungen, wie z.B. die Anlieferung des Fahrzeugs. Der Käufer hat
Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
Auf dieses Rückgaberecht wird im Rahmen der Bestellung sowie in der
Bestellbestätigung nochmals deutlich hingewiesen.
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IX. Datenschutz
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden wir Ihre Daten ausschließlich zur
Abwicklung Ihrer Bestellung erfragen, speichern und verwenden. Unsere
Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie
dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Um Ihre Bestellung abwickeln und
ausliefern zu können, geben wir Ihre Daten nur an den jeweils mit der
Auslieferung beauftragten Lieferdienst weiter.
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X. Lieferumfang
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, wenn nicht anders vereinbart, alle
Fahrzeuge mit Kfz-Brief, der deutschen StVZO entsprechend und TÜV abgenommen
auszuliefern. Dem Käufer wird ein vom autorisierten Vertragshändler
abgestempeltes Garantieheft übergeben. Das Garantieheft ist in der jeweiligen
Landessprache.
2. Ein EG Fahrzeug ist auch dann als Neuwagen zu bewerten, wenn es im Ausland
eine Tages, Kurz oder Ausfuhrzulassung hatte, jedoch bisher die normalen
Auslieferungskilometer von bis zu 400 KM nicht überschritten hat.
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XI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des
Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung
bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden
Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit
dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus
den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung
besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das
Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom
Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus
Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den
Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich
darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert
des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf
Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des
Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers
ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B.
der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen
Verkaufswert ermitteln.
Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung
des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis
5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer
niedrigere Kosten nachweist.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über
den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine
Nutzung einräumen.
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XII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe
dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur
bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung
gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der
Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene
Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer
nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers z.B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die
Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes
verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige
Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der
Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt V abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch
leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
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XIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen
ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
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