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- Was ist eine GVO?
Die GVO ist eine Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Kartellverbot (Artikel 81 EG-Vertrag) zur Errichtung selektiver oder exklusiver Vertriebssysteme durch die Hersteller.
- Wie kam der Vorschlag der EU-Kommission zustande?
Seitens der Kommission wurde eine Bestandsaufnahme nach umfangreichen Konsultationen mit Betroffenen gemacht. Es wurden Studien und Berichte erarbeitet, die im Hearing der Kommission im Februar 2001 zusammengefasst wurden.
- Warum lässt man die jetzige GVO 1475/95 nicht einfach auslaufen?
Ohne Kfz-GVO tritt automatisch die Schirm-GVO 2790/99 für den Kraftfahrzeugmarkt in Kraft. Diese Branchenübergreifende GVO bietet nach Meinung der Kommission nicht genug Sicherheit, die heutigen Probleme auf dem Kfz-Markt zu lösen. Zusätzliche Sicherungen zur Interessenwahrung der Verbraucher und Kfz-Händler sind nötig.
- Wie sieht das vorgeschlagene System aus?
Der jetzige Verordnungsentwurf ist strenger als sein Vorgänger, aber auch freier. Die Hersteller können wählen zwischen:
A) Alleinvertriebssystem
In diesem Fall wird den Händlern ein bestimmtes Gebiet zugewiesen. In diesem Gebiet kann der betreffende Händler relativ frei agieren. Er kann selbst dort Unterhändler einsetzen.
B) Selektives oder anderes Vertriebssystem
Hierbei können qualitative Kriterien vorgegeben werden. Es gibt keine Händlerbegrenzung. Alle Händler, die diese Kriterien erfüllen, können dem Netz beitreten.
- Sind Mehrmarkenhändler möglich?
Auch bisher bestand schon die Möglichkeit Mehrmarkenbetriebe zu errichten, jedoch nur bei getrennten Räumlichkeiten, Personal und getrennter Geschäftsführung.
Bei der neuen GVO ist nur noch ein markenspezifischer Bereich innerhalb der Ausstellungsfläche vorgesehen.
- Was ändert sich für Re-Importeure?
Sogenannte Vermittler müssen jetzt einzig nur noch eine Vollmacht des Verbrauchers vorlegen um einen Belieferungsanspruch zu haben. Die sogenannten Zwangsregistrierungen fallen weg.
- Sind Supermarkt-Verkäufe möglich?
Die Hersteller entscheiden selbst, ob sie Supermärkte beliefern. Die Hersteller werden nicht gezwungen, solche Handelsketten zu beliefern. Supermärkte, die alle Bedingungen der Hersteller erfüllen, können dem Vertriebsnetz beitreten. Sie können allerdings auch als Vermittler fungieren, sie bräuchten sich nur noch für jede Marke einen starken Vertragshändler als Zulieferer auszusuchen, da die 10% Beschränkung weggefallen ist.
- Ist der Internet-Verkauf zukünftig möglich?
Die Hersteller werden nicht gezwungen, an reine Internethändler zu verkaufen. Vertragshändler können allerdings das Internet voll nutzen und darüber verkaufen. Auch Vermittler können das Internet stärker als bisher nutzen.
- Sind Verkauf und Service weiterhin mit einander verkoppelt?
Die Bindung Verkauf und Service wird aufgehoben. Ein Handelsbetrieb kann den Service an eine freie Werkstatt übertragen. Freie Werkstätten können am System teilnehmen, sofern sie die Bedingungen der Hersteller erfüllen. Es gibt keine Höchstzahl für die Anzahl der Werkstätten. Ex-Vertragshändler haben gute Chancen, einen Servicebetrieb für ihre ehemalige Marke weiterzuführen.
- Hat die neue GVO Auswirkungen auf die Beschäftigungszahlen?
Die Kommission geht davon aus, daß keine messbaren Veränderungen in der Zahl der Beschäftigten zu erwarten sind. Die Anzahl der Handelsbetriebe wird bis zum Jahr 2010 nach Ansicht der Kommission um weitere 25 % zurückgehen.
- Haben die neuen GVO-Vorschläge der Kommission Auswirkungen auf die Preise?
Die EU-Kommission will keinen direkten Einfluss auf die Preise. Große Preisunterschiede deuten auf mangelnden Wettbewerb hin. Bedingungen für mehr Wettbewerb zu schaffen sieht die Kommission als ihre Aufgabe an.
- Wer macht die Preise?
Nicht der Hersteller macht die Preise, nur der Markt bestimmt den Preis. Solange wir in Europa unterschiedliche Märkte haben, werden auch die Preise unterschiedlich sein. Der Gemeinsame Binnenmarkt besteht in Europa nur auf dem Papier und ist noch lange nicht verwirklicht. Neue Beitrittsländer bedeuten neue, unterschiedliche Märkte.
Durch die Vorschläge der EU-Kommission zu einer neuen Kfz-GVO werden die Interessen der Verbraucher und der Kfz-Händler enorm gestärkt. Es ist ein großer Schritt in Richtung gemeinsamer Binnenmarkt auf dem Kfz-Sektor zu erwarten. Wenn die Vertragshändler vom Kfz-Markt reden, denken sie immer an Deutschland. Für die Re-Importeure besteht dieser Markt bereits seit Jahrzehnten aus Europa. Der regionale Markt in den einzelnen Mitgliedsländern gehört der Vergangenheit an, auch die Vertragshändler werden erkennen, daß der Zukunftsmarkt die Europäische Union ist.
Quelle: EFS-Free-News
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